Bei einem Unfallschaden fragen sich viele Fahrzeughalter, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ob ein Kfz-Gutachten notwendig ist. Beide Dokumente dienen der Schadensbewertung, unterscheiden sich jedoch deutlich im Umfang, der rechtlichen Bedeutung und im Nutzen für Geschädigte.
Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel von einer Werkstatt erstellt. Er beinhaltet eine grobe Aufstellung der zu erwartenden Reparaturkosten auf Basis einer Sichtprüfung. Typische Merkmale:
- Fokus auf Reparaturkosten (Arbeitszeit, Material)
- Keine Bewertung des Fahrzeugwerts oder Wertminderung
- Keine Beweissicherung
- Für kleinere Schäden (unter 1.000 €) meist ausreichend
- Dient zur schnellen Einschätzung für die Versicherung
Ein Kfz-Gutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen (z. B. einem Kfz-Meister oder Gutachter) erstellt und ist deutlich umfangreicher. Es enthält
-Detaillierte Schadenaufnahme mit Fotodokumentation
-Ermittlung der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- Feststellung des Wiederbeschaffungswerts und der Wertminderung
- Genaue Beweissicherung für rechtliche Zwecke
- Grundlage für die vollständige Schadenregulierung bei Haftpflichtschäden