Unterschied zwischen einem KFZ-Gutachten und einem KFZ-Kostenvoranschlag

 

 

Bei einem Unfallschaden fragen sich viele Fahrzeughalter, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ob ein Kfz-Gutachten notwendig ist. Beide Dokumente dienen der Schadensbewertung, unterscheiden sich jedoch deutlich im Umfang, der rechtlichen Bedeutung und im Nutzen für Geschädigte.

 

Was ist ein Kfz-Kostenvoranschlag?

 

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel von einer Werkstatt erstellt. Er beinhaltet eine grobe Aufstellung der zu erwartenden Reparaturkosten auf Basis einer Sichtprüfung. Typische Merkmale:

- Fokus auf Reparaturkosten (Arbeitszeit, Material)

- Keine Bewertung des Fahrzeugwerts oder Wertminderung

- Keine Beweissicherung

- Für kleinere Schäden (unter 1.000 €) meist ausreichend

- Dient zur schnellen Einschätzung für die Versicherung

 

Was ist ein Kfz-Gutachten?

 

Ein Kfz-Gutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen (z. B. einem Kfz-Meister oder Gutachter) erstellt und ist deutlich umfangreicher. Es enthält

-Detaillierte Schadenaufnahme mit Fotodokumentation

-Ermittlung der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben

- Feststellung des Wiederbeschaffungswerts und der Wertminderung

- Genaue Beweissicherung für rechtliche Zwecke

- Grundlage für die vollständige Schadenregulierung bei Haftpflichtschäden

 

Wann reicht ein Kostenvoranschlag – wann braucht man ein Gutachten?

 

- Bagatellschäden unter ca. 1.000 €: Oft genügt ein Kostenvoranschlag.

- Größere Schäden oder unklare Schadenshöhe: Hier ist ein Gutachten ratsam, vor allem, wenn die gegnerische Versicherung zahlen soll.

- Bei Streitfällen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein Gutachten rechtlich viel belastbarer als ein Kostenvoranschlag.


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