Warum kein Kostenvoranschlag !

Ein reiner Kostenvoranschlag kann zu einer regelrechten Falle für Sie werden. Zum einen handelt es sich dabei lediglich um eine reine Kalkulation der Reparaturkosten zum anderen hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion und es werden sämtliche Risiken bei der Wiederherstellung nicht berücksichtig.

 

 

Darüber hinaus verlieren Sie viele Ansprüche, die Ihnen gerade das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ausweisen würde.

 

 


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