KFZ - Kaskoschaden

Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbst verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den Rechten im Haftpflichschadenfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten. Setzten Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Auch hier gilt: Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.


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Handy : 0179-1121346

Telefon : 02151-358217

Fax : 03212-1224394

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