Wer seine Rechte nicht kennt, verliert bares Geld.
Wir helfen Ihnen, dass die gegnerische Versicherung in vollem Umfang für den Schaden aufkommt. Denn bei jedem berechtigten Haftpflichtschaden gilt: Es ist Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen.
Sie müssen den KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter schickt, sichern Sie Ihre Ansprüche.
Die Kosten für ein unabhängiges KFZ-Gutachten gehören zum Schaden und werden vom Verursacher getragen.
Wir beraten Sie gerne, natürlich kostenlos.